Facebook: Mit Vorsicht zu genießen!

Seit gut einem Jahr gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube strafbare Inhalte nach einem Hinweis binnen 24 Stunden löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen bleiben ihnen eine Woche Zeit. In den ersten zwölf Monaten scheinen Facebook und Co sauber gearbeitet zu haben, es waren nur wenige Nutzerbeschwerden zu verzeichnen. Laut eines ARD-Berichts ist diese Einschätzung jedoch mit Vorsicht zu genießen.

714 statt 25.000 Meldungen

Nach Informationen des Senders gingen im Jahr 2018 insgesamt lediglich 714 Meldungen ein, „in denen Nutzer sich beklagten, dass Online-Plattformen rechtswidrige Inhalte trotz ihrer Beschwerde nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gelöscht oder gesperrt hätten“. Ursprünglich hatte das Bundesamt für Justiz laut Osnabrücker Zeitung mit 25.000 Fällen im Jahr gerechnet. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, jedoch ist laut der Zeitung der Meinung, dass „die Zahlen nicht als Indikator für das Funktionieren des Gesetzes taugen“. Vielmehr zeigten sie, dass die Meldewege bei Plattformen wie Facebook und Instagram benutzerunfreundlich seien.

Digitalverband fordert Überprüfung

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, forderte laut ARD daher auch eine Überprüfung des Gesetzes „bis hin zu der Frage, ob es nicht besser ist, das NetzDG ganz abzuschaffen“. Das Bundesjustizministerium werte die niedrigen Beschwerdezahlen dagegen positiv als „Indiz dafür, dass die Netzwerke die NetzDG-Beschwerden ernst nehmen und sorgfältig prüfen“.

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