Evonik-Aktie: Wichtige Rückendeckung von der EU!

Die EU-Behörde EFSA hat die Sicherheit von Kieselsäure (Siliziumdioxid, E 551) erneut bestätigt. Der Hersteller Evonik zeigt sich zufrieden.

Auf einen Blick:
  • Die EU bestätigt Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoff E 551.
  • Dieser Stoff, auch Kieselsäure genannt, wird u.a. von Evonik produziert.
  • Entsprechend zeigte sich dieser nun zufrieden.

Am 17. Oktober hat ein Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein neues Gutachten zu Siliziumdioxid (Kieselsäure) als Lebensmittelzusatzstoff E 551 veröffentlicht. Kurzum: Das Gremium kam zum Schluss, dass der Zusatzstoff bei der aktuellen Verwendung für keine Bevölkerungsgruppe bedenklich sei – auch nicht für Säuglinge.

Kieselsäure: Evonik begrüßt erneute Sicherheitsbestätigung durch EU

Diese Meldung sorgte nun beim deutschen Spezialchemiekonzern Evonik für Zuversicht. „Das Gutachten der EFSA stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in sichere Lebensmittelzutaten, die den gesetzlichen Standards entsprechen“, betonte Evonik-Manager Emmanuel Auer, zuständig für den Geschäftsbereich Silica. „Die Lebensmittelindustrie kann sich weiterhin auf unsere Silica als zugelassenes, sicheres und hochwirksames Trennmittel für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion verlassen“

Evonik produziert spezielle Siliziumdioxid-Typen für Lebensmittelprodukte, welche als synthetisch amorphe Silica bekannt sind. Dabei soll es sich nach Konzernangaben um eine naturidentische Substanz von höchster Reinheit handeln. Silica verbessert die Effizienz, Handhabung und Nachhaltigkeit von Grundnahrungsmitteln entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

„Als Riesel- und Trennmittel für pulverförmige Lebensmittel sorgt Kieselsäure beispielsweise dafür, dass Milch- und Gemüsepulver bei der Verarbeitung und Lagerung nicht verklumpen und dass Gewürze fein aus dem Streuer rieseln“, sagte Evonik-Experte Jean-Louis Philippe.

Siliziumdioxid seit vielen Jahrzehnten als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen

Kieselsäure bzw. Siliziumdioxid wurde bereits in den 1960er-Jahren von diversen Aufsichtsbehörden zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. In der EU ist der Stoff unter der Kennung E 551 genehmigt. Die zuständige EU-Behörde EFSA führt regelmäßig neue Prüfungen durch, um die Sicherheit der mit den E-Nummern gekennzeichneten Zusatzstoffe kontinuierlich zu gewährleisten. Evonik produziert Kieselsäure seit den 1980er-Jahren und ist auf dem Markt einer der weltweit führenden Akteure.

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