Der geplante Deal zwischen den Energiekonzernen E.ON und RWE hat eine weitere Hürde genommen: RWE habe jetzt die Genehmigungen für seinen Teil der Transaktion vorliegen, heißt es in Medienberichten übereinstimmend. Die geplante Übernahme der Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien war jüngst bereits erfolgt. Nun gaben EU-Kommission und Bundeskartellamt den Einstieg von RWE bei E.ON mit 16,7 Prozent ohne Auflagen frei. Die EU-Kommission prüft allerdings noch die geplante Übernahme der Sparten Netz und Vertrieb der bisherigen RWE-Tochter Innogy durch E.ON, die wohl nur unter strengen Auflagen erfolgen dürfte. Zudem wird die Freude bei RWE derzeit an anderer Stelle getrübt.
„Keine unzumutbare wirtschaftliche Belastungen“
Stromverbraucher und Staat seien rechtlich nicht verpflichtet, diese für das Abschalten von Kohlekraftwerken zu entschädigen, meldet die Rheinische Post. Sie beruft sich dabei auf ein aktuelles Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, das der Zeitung vorliegt. „Der Bericht der Kohlekommission gibt keine Hinweise auf das Bestehen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen in Bezug auf einzelne Kraftwerke“, zitiert das Blatt die Bundestags-Juristen. Eine gesetzlich angeordnete Stilllegung von Kohlekraftwerken sei demnach grundsätzlich auch ohne Entschädigungsleistung möglich.
Grünen-Vertreter hält Forderungen für absurd
Die Kommission hatte in ihrem Ausstiegsbeschluss im Januar noch Entschädigungszahlungen an die Konzerne empfohlen, da die Bundesregierung der Kommission laut Rheinischer Post vorab eine entsprechende Aussage vorgegeben hatte. „Der wissenschaftliche Dienst bekräftigt noch einmal, dass es für RWE & Co keinen Anspruch auf Entschädigungen für die Stilllegung ihrer alten Kraftwerke gibt“, erklärte dagegen Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer laut des Berichts. Die Milliarden-Forderungen von RWE seien „absurd“.
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