Auch in diesem Jahr haben viele private Krankenversicherungen wieder fleißig ihre Beiträge erhöht und der Trend zeigt für die Zukunft weiterhin in Richtung Norden. Doch nicht immer sind derartige Erhöhungen auch tatsächlich rechtswirksam. Das zeigte unter anderem ein Beispiel bei der DKV aus dem Jahre 2020. Ein Versicherter ging gegen eine angekündigte Erhöhung gerichtlich vor und bekam dabei auch Recht.
Zurückgeführt wurde das darauf, dass die DKV sich nicht an die gesetzliche Vorgabe gehalten habe, die Beiträge erst dann zu erhöhen, wenn die Leistungsausgaben sich um mindestens zehn Prozent erhöht haben. Im Vertrag wurde diese Schwelle vom Versicherer auf lediglich fünf Prozent reduziert, was nach Ansicht der Richter aber unwirksam war. Dem Kläger wurde daraufhin zugesprochen, zuviel gezahlte Beiträge der letzten Jahre zurückzuerhalten. Nach Ansicht der DKV hat er damit allerdings auf lange Sicht nichts gewonnen.
Ein Nullsummenspiel?
Gegenüber „Focus Online“ sagte ein Sprecher des Unternehmens seinerzeit, dass die Beiträge sich aufgrund der steigenden Kosten ohnehin immer weiter erhöhen würden. Der Kläger habe mit dem Gerichtsurteil die Erhöhungen lediglich verschleppt, verhindern ließen diese sich aber nicht. Das klingt im ersten Moment nachvollziehbar, lässt aber außer Acht, dass sich für die Versicherer mit geringeren Ausgabengrenzen bei den Ausgaben durchaus Raum für allerlei Zahlenspiele ergibt.
Das Urteil ist deshalb als ein Erfolg für alle privat Versicherten zu verstehen, da dadurch auch bei unzähligen anderen Betroffenen Erhöhungen möglicherweise unwirksam sein könnten. Es ist immer wieder sinnvoll, im eigenen Tarif angekündigte oder bereits durchgeführte Erhöhungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Wem dabei Ungereimtheiten auffallen, der kann diese mit Hilfe eines Anwalts oder des Verbraucherschutzes auch durchsetzen. In extremen Fällen kann es dabei durchaus zu Erstattungen im hohen vierstelligen Bereich kommen.
Die DKV ist kein Einzelfall
In diesem Artikel soll übrigens nicht der Eindruck entstehen, dass die DKV eine besonders skrupellose oder zwielichtige Versicherung wäre. So manche Erhöhung in der Vergangenheit darf durchaus kritisiert werden. Es ist aber nicht so, als würde es sich dabei um einen Einzelfall handeln. Auch andere Anbieter haben schon des Öfteren versucht, höhere Prämien früher durchzusetzen, als ihnen das von Rechts wegen erlaubt wäre. Beispiele dafür gibt es unter anderem auch bei der AXA und der Allianz.
Unabhängig davon, bei welcher Versicherung eine PKV besteht, sollte die Möglichkeit, die eigenen Rechte notfalls vor Gericht durchzusetzen, nie ausgeschlossen werden. Entsprechende Verfahren sind oftmals langwierig und es gibt nie hundertprozentige Aussicht auf Erfolg. Wer sich seiner Sache sicher ist, kommt aber auf anderem Wege manchmal nicht zu seinem Recht und könnte bei einem Verzicht auf eine Klage mit der Zeit mehrere Tausend Euro zu viel zahlen. Dabei muss auch niemand befürchten, vom eigenen Versicherer aufgrund eines Rechtsstreits schlechter behandelt zu werden. Das ist den Anbietern klar untersagt und sollte es doch zu einem solchen Fall kommen, wäre das nur die nächste Sache für die Gerichte – mit der Aussicht auf satte Schadenersatzansprüche.
PKV Beiträge senken ist oft ganz einfach
Grundsätzlich ist es aber natürlich erfreulich, wenn die Brechstanden-Methode gar nicht erst zur Anwendung kommen muss. Die eigenen PKV Beiträge zu senken, ist oft auch möglich, ohne dafür gleich die Gerichte zu bemühen. Gute Aussichten haben Versicherte bei einem PKV Wechsel. Geschieht der innerhalb des gleichen Anbieters, bleiben auch Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten.
Wer also einen Brief der eigenen Versicherung aus dem Briefkasten fischt, in dem mal wieder höhere Beiträge angekündigt werden, der sollte genau prüfen, ob es nicht vielleicht eine günstigere Alternative mit niedrigeren Beiträgen gibt. Da manche private Krankenversicherung Hunderte unterschiedliche Tarife im Portfolio hat, ist die Aussicht darauf alles andere als gering. Im Falle einer Beitragserhöhung müssen dank des Sonderkündigungsrechts auch keinerlei Fristen bei einem PKV Wechsel beachtet werden, was einen solchen bei so einer Gelegenheit besonders attraktiv macht.