Ende Oktober urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass die Deutsche Bank 13 Klägern im Jahr 2010 zu wenig für Postbank-Aktien gezahlt habe. 25 Euro je Anteilsschein legte das Finanzhaus für die Übernahme hin. Die Richter sahen jedoch 57,25 Euro je Aktie für einen angemessen Preis und bezogen sich damit auf Kurse auf dem Jahr 2008.
Das war der Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Bank mit dem Kauf von Aktien begann und ihren Anteil auf 29,9 Prozent aufstockte. Damit blieb man zunächst knapp unterhalb der Schwelle, ab der ein verbindliches Übernahmeangebot vorgeschrieben wäre. Im Prozess wurde allerdings festgestellt, dass die Deutsche Bank die Schwelle durch weitere Aktien im Handelsbestand bereits früher überstiegen habe.
Die Deutsche Bank startet noch einen Versuch
Die Übernahme erfolgte erst im Jahr 2010 und nach Ansicht der Deutschen Bank war daran auch nichts einzuwenden. Nachdem man nun vor Gericht unterlag, startet das Unternehmen laut einem Bericht der „FAZ“ einen weiteren Versuch zur Gegenwehr. Dafür wurde beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Nach eigener Aussage möchte die Deutsche Bank damit sowohl ihre eigenen Interessen als auch jene der Aktionäre wahren. Zuvor sprach sich der Zivilsenat des OLG gegen die Möglichkeit einer Revision aus. Das Geldhaus will aber nichts unversucht lassen, um die Kosten für das Ganze möglichst weit zu drücken.
Die Anleger zucken mit den Schultern
Deutsche Bank Aktie Chart
1,3 Milliarden Euro stellte die Deutsche Bank für die Angelegenheit im Frühjahr zurück, konnte dank einiger geschlossener Vergleiche aber über 400 Millionen Euro der Rückstellungen zwischenzeitlich wieder auflösen. An der Börse scheint das Thema keine große Rolle mehr zu spielen. Die Deutsche Bank-Aktie reagierte kaum weiter und hielt sich zum Wochenende mit 15,55 Euro auf einem hohen, aber nicht sensationellen Niveau.
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