CureVac-Aktie: Ein historischer Reinfall!

Hunderte Millionen Euro nahm die deutsche Bundesregierung im letzten Jahr in die Hand, um beim Tübinger Wirkstoffentwickler CureVac einzusteigen. Damit sollte endlich etwas gegen die enorme Abhängigkeit von Firmen aus Fernost in diesem Bereich getan werden. Das Unternehmen hoffte seinerseits auf die ersten nennenswerten Umsätze in rund 20 Jahren Firmengeschichte.

Bisher sind die Ergebnisse alles andere als schmeichelhaft. In den Phase-III-Studien enttäuschte das Vakzin von CureVac auf ganzer Linie und erreichte über alle Altersgruppen lediglich eine Wirksamkeit von 48 Prozent. Ob damit noch eine Zulassung auf die Beine gestellt werden kann, ist mehr als fraglich.

Wird das doch noch was?

Ganz aufgegeben haben die Hoffnung weder CureVac selbst noch die Partner aus der Produktion. Trotz der enttäuschenden Studiendaten läuft die Vorproduktion auf Hochtouren, ebenso wie die Studien. Letztere könnte auch noch mit einigen Modifikationen weitergeführt werden. Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass das Unternehmen mit all dem hohe Risiken eingehen.

Alles hängt von der Zulassung der EMA ab. Bleibt die aus, sitzen die Verantwortlichen auf einem riesigen Berg wertloser Impfstoffe und können sich noch dazu von milliardenschweren Umsätzen aus einem Vertrag mit der EU verabschieden.

Die CureVac-Aktie taucht wieder ab

Die äußerst angespannte Lage macht sich natürlich auch an der Börse bemerkbar. Dort rutschte die CureVac-Aktie am Donnerstag nach einer Phase vorsichtiger Erholung wieder in die roten Vorzeichen. Mit einem Minus von 1,23 Prozent landete der Titel bei Handelsschluss bei 44,05 Euro.

Das ist immer noch höher als die Tiefststände aus dem laufenden Monat. Weit entfernt ist die CureVac-Aktie davon allerdings nicht. Es steht zu befürchten, dass es noch Ausflüge in Richtung Kurskeller geben wird. Mit jedem Tag ohne Neuigkeiten bezüglich des Zulassungsverfahren wird das wahrscheinlicher, denn besonders viel Geduld wird man den verbliebenen Aktionären jetzt kaum noch abverlangen können.

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