Erneut viel Lob für die Parlamentarische Untersuchungskommission zur Credit-Suisse-/UBS-Notfusion: Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat den mehreren hundert Seiten starken PUK-Bericht zum Verhalten der Behörden in der Bankenkrise gerühmt. Zudem nahm wie vor einer Woche der Ständerat auch der Nationalrat sämtliche von der PUK eingebrachten Vorstösse an und überwies sie an den Bundesrat. Es handelt sich um vier Motionen und um sechs Postulate. Mit ihnen will die PUK erreichen, dass die Schweiz die Lehren aus dem CS-Niedergang zieht.
Parlamentarische Forderungen zur Bankenregulierung
In den vier Motionen fordert die PUK konkrete Maßnahmen für systemrelevante Banken. Ein zentraler Punkt ist die Beschränkung von Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für diese Institute. Zudem soll die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Finanzinstituten gestärkt werden.
Verbindliche Umsetzung für den Bundesrat
Die Umsetzung von Motionen ist für die Landesregierung verbindlich, sobald beide eidgenössischen Räte zustimmen. Diese Bedingung ist nun bei allen vier Motionen erfüllt. Der Bundesrat selbst hatte bei drei der Motionen die Annahme beantragt und lediglich bei einer die Ablehnung empfohlen. Mit der Zustimmung beider Kammern müssen die Forderungen nun vom Bundesrat umgesetzt werden.
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