Clariant hat im Streit mit der Schweizer Börse SIX einen Teilerfolg errungen. Der Spezialchemiekonzern wurde vom Schiedsgericht in zentralen Punkten entlastet – und kommt mit einer deutlich geringeren Geldstrafe davon.
Bilanz-Untersuchung: Keine Pflichtverletzung
Im Fokus standen Ad-hoc-Mitteilungen rund um eine Bilanzprüfung aus dem Winter 2021/22. Die Sanktionskommission der SIX hatte Clariant vorgeworfen, eine entsprechende Meldung zu spät veröffentlicht zu haben. Doch das Schiedsgericht sah das anders: Die Mitteilung vom 14. Februar 2022 sei fristgerecht erfolgt, stellte das Gericht klar. Damit habe Clariant die Publizitätspflichten in diesem Punkt erfüllt.
Fehler beim Geschäftsbericht – aber nur fahrlässig
Anders bewertete das Gericht den Umgang mit dem Geschäftsbericht 2021. Hier habe Clariant es versäumt, zeitgleich eine Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Das werteten die Richter als fahrlässige Pflichtverletzung. Die Folge: Eine reduzierte Busse in Höhe von 100’000 Franken.
Klare Korrektur der ursprünglichen Sanktion
Ursprünglich hatte die Sanktionskommission Clariant im Mai 2023 mit 500’000 Franken belangt – wegen angeblich verspäteter Mitteilung zur Bilanzprüfung und fehlender Transparenz beim Geschäftsbericht. Nach dem Entscheid des Schiedsgerichts bleibt davon nur ein Bruchteil übrig.
Clariants Einspruch zeigt Wirkung
Clariant hatte die Vorwürfe nicht vollständig akzeptiert und Beschwerde eingelegt – mit Erfolg. Das Schiedsgericht wies zentrale Punkte der Sanktion zurück und entlastete das Unternehmen in Bezug auf die Bilanz-Untersuchung. Der Richterspruch vom 28. Februar 2025 ist rechtskräftig.
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