BYD-Aktie: Der EU-Knall!

BYD hätte wie auch andere Unternehmen darauf setzen wollen, dass die Straf-Zölle durch die EU nicht erhoben werden - das war ein Irrtum

Auf einen Blick:
  • Zölle der EU beschlossen - gegen Olaf Scholz
  • Autoindustrie in Deutschland dürfte auch leiden
  • BYD unverändert!

Liebe Leserinnen und Leser,

auf den ersten Blick läuft der Handel für BYD recht gut. Die Aktie gewann aktuell gut 1,8 % – allerdings gibt es nun eine belastende Nachricht. Die EU hat die Strafzölle gegen China-E-Fahrzeuge nun tatsächlich beschlossen. Gegen den Willen von Olaf Scholz übrigens – und das kostet am Ende Geld.

BYD: Scholz hat nicht geholfen

Der Widerstand aus Deutschland gegen neue Strafzölle der EU hat sich aus der Sorge gespeist, dass die Autohersteller Deutschlands in China vor einem Dilemma und auch staatlichen Problemen stehen könnten. Die ursprünglichen Pläne, Strafzölle zu erheben, sind noch einmal zur Abstimmung gegeben worden.

Bei 27 Mitgliedstaaten in der EU hätte eine Mehrheit dagegen stimmen müssen. Das ist nach den aktuell vorliegenden Meldungen nicht geglückt.

Deutschland stimmte gegen die Zölle. Allerdings sind die erforderlichen 65 % der Bevölkerung, die vertreten sein müssen, nicht zustandegekommen, was wiederum der EU-Kommission freie Hand gibt.

Die kann oder wird sicherlich entscheiden, dass es nun die EU-Strafzölle auf BYD- und Nio-Fabrikate u.ä. geben wird. Die Abgaben variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Bis zu 35,3 % werden fällig.

Ein SPD-Verhandlungsführer hat vor zwei Tagen allerdings schon wissen lassen, dass selbst solche Beschlüsse noch jederzeit wieder geändert werden können. Dabei wurde angedeutet, dass es noch Gespräche mit China geben würde. Die zu klärende Frage: Der Wettbewerb solle „fair“ sein, die Subventionen in China wären nicht fair.

Nun kann die EU-Kommission ihre Pläne also zunächst durchsetzen.

Die Zölle werden dann ab Anfang November kommen, wie es heißt. Dies wird indes nicht die einzige Maßnahme bleiben. Denn die deutschen Automobilhersteller wie Mercedes, BMW oder Volkswagen werden für ihre Produktionen, die in die EU wieder eingeführt werden, auch zahlen müssen. Bislang galt ein Zollsatz in Höhe von 10 %, künftig werden dies 20,7 % zusätzlich sein.

Die Zölle werden fällig für jene E-Fahrzeuge, die von BMW und Co. in China hergestellt werden, um dann wieder in die EU eingeführt zu werden.

Insgesamt allerdings wird die Zollpolitik durchaus kritisch betrachtet. Denn die Zölle werden ggf. dafür sorgen, dass China seinerseits noch neue Regelungen erlässt. Globale Konflikte im Handel, dokumentiert in Zollschranken, sind stets eine Herausforderung für die Industrie. Olaf Scholz konnte sich hier offenbar nicht durchsetzen.

BYD: Gelassen geblieben

Dabei bleiben die Chinesen bis dato gelassen. Die Aktie von BYD ist wie beschrieben dennoch weiter geklettert. Sie befindet sich ohnehin im Aufwärtstrend, der sich in den vergangenen Wochen sogar noch verstärkt hat. Derzeit hat die Aktie mit Kursen um ca. 35 Euro herum beste Aussichten, neue Zwischenrekorde aufzustellen. Seit mehr als einem Jahr hat die Aktie nicht mehr dieses Niveau erreicht.

BYD Aktie Chart

Kursperformance

laufendes Jahr22,44 %258,60 €
1 Woche-3,22 %258,60 €
1 Monat-9,52 %258,60 €
3 Monate13,02 %258,60 €
6 Monate26,21 %258,60 €
1 Jahr14,94 %258,60 €
3 Jahre-15,90 %258,60 €
5 Jahre589,56 %258,60 €

Die Kursperformance der BYD-Aktie

Nun wird auch das technische Bild noch immer für BYD sprechen. Die 100-Tage-Linie wurde überkreuzt, die 200-Tage-Linie gleichfalls. Der Abstand beträgt mittlerweile teils mehr als 25 %. Der Aufwärtstrend ist demnach sogar recht sicher, so die Deutung der technischen Spezialisten für die Aktie von BYD.

In den kommenden Tagen gilt es zu beobachten, inwiefern die Aktie von BYD durch die neue Zollpolitik dann an den Märkten beeinflusst wird. Generell spricht zunächst nichts dagegen, anzunehmen, der Aufwärtstrend setze sich fort. Auch Analysten hatten die Aktie stets mit hohen Kurszielen versehen. Zudem stehen am 30. Oktober der Planung nach die Zahlen für das 3. Quartal an.

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