Die Aktie von BioNTech, Anfang Juli bis auf ein historisches Tief von 78 US-Dollar zurückgefallen, war in den vergangenen Tagen in eine ausgeprägte Seitwärtsbewegung bei rund 80 Dollar verfallen. Doch das hat sich geändert: Am Donnerstag legten die Papiere des Mainzer Impfstoff-Unternehmens plötzlich deutlich zu. Bis Handelsschluss an der Nasdaq verbesserte sich die BioNTech-Aktie um mehr als vier Prozent auf 84,70 Dollar. Dieser Sprung hatte seinen Grund:
Gericht weist Klage gegen BioNTech ab
Denn das Oberlandesgericht Koblenz hat die Schadenersatzklage einer Frau wegen eines angeblichen Impfschadens abgewiesen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Corona-Impfstoff von BioNTech sei positiv, erklärte das Gericht laut Medienberichten am Donnerstag. Die Klägerin habe darüber hinaus nicht nachgewiesen, dass ihre behaupteten Gesundheitsprobleme mit den Impfungen zusammenhingen, so das Gericht.
Eine damals 18 Jahre alte Frau aus Mainz war am 31. August 2021 das erste Mal mit dem Impfstoff Comirnaty vom Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech geimpft worden. Die Klägerin behauptete laut SWR, sie habe wenige Tage nach dieser Impfung unter starken Kopfschmerzen und einem immer intensiveren Schwindel gelitten. Bis heute leide sie daran, könne nur noch unsicher laufen und falle schnell.
- Von BioNTech hatte sie Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro gefordert
- Dagegen wehrte sich der Mainzer Impfstoffhersteller – erneut mit Erfolg
Nur Schadensbegrenzung für BioNTech-Aktie
In erster Instanz war die Klage am Landgericht Mainz bereits im November vergangenen Jahres abgewiesen worden – „unter anderem, weil die Richter keinen direkten Zusammenhang zwischen den Impfungen und den gesundheitlichen Beschwerden sahen“, heißt es. Dieser Auffassung folgten die Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Eine erneute Revision allerdings ließen sie zu. Der BioNTech-Aktie tat das Urteil dennoch gut, wenngleich dies nur Schadensbegrenzung war: Trotz aktueller Erholung haben die Papiere seit Jahresbeginn noch immer rund ein Viertel an Wert eingebüßt.
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