Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main bestätigte in dieser Woche ein Urteil, welches schon vorinstanzlich zu Gunsten von BioNTech ausfiel. Eine Klägerin verlangte vom Unternehmen aufgrund angeblicher Impfschäden Schadenersatz, bekam diesen nun aber ein weiteres Mal nicht zugesprochen.
Die Frau klagt über starke Konzentrationsschwäche sowie eine Herzmuskelschwäche und beteuert, dass jene Symptome erst nach drei Impfungen mit Comirnaty im Jahr 2021 aufgetreten seien. Ein zeitlicher Zusammenhang ist damit also zweifellos vorhanden. Doch leitet sich daraus noch lange kein kausaler Zusammenhang ab. Einen solchen konnte die Klägerin gegenüber dem Gericht nicht ausreichend nachweisen.
BioNTech setzt sich durch
Es ist nicht das erste Verfahren dieser Art, welches BioNTech für sich entscheidet. Immer wieder wird dem Unternehmen vorgeworfen, bei der Einführung von Corona-Impfungen allzu hohe Risiken in Kauf genommen zu haben. Besonders skeptische Naturen sprechen sogar bis heute davon, dass Risiken verschleiert würden.
Doch musste jede zu impfende Person vor dem Stich ein Dokument unterschreiben, auf welchem die Risiken sehr genau beschrieben werden. Noch dazu zeigte sich in wissenschaftlichen Untersuchungen immer wieder, dass das Risikoprofil von BioNTechs Corona-Impfstoff sich von anderen Impfstoffen nicht wesentlich unterscheidet. Aus diesen recht einfachen Gründen beißen Kläger bei ihren Schadenersatzforderungen immer wieder auf Granit.
Ruhige Zeiten an der Börse
BioNTech Aktie Chart
Während die Gerichte sich mit dem Thema wohl noch etwas länger beschäftigen werden, hat die Börse Corona längst hinter sich gelassen. Bei der BioNTech-Aktie stehen neue Krebsmedikamente im Vordergrund. Da es diesbezüglich zuletzt keine Neuigkeiten zu vernehmen gab, verhält die Aktie sich recht ruhig. Seit Jahresbeginn geht es etwas oberhalb von 100 Euro seitwärts, teilweise mit Ausschlägen bis in Richtung 120 Euro. An diesem Wochenende standen noch 106,80 Euro auf dem Ticker. Ein kleines Update des Unternehmens könnte da nicht schaden.
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