Bayer-Aktie: Kein Ende in Sicht!

Die Aktie von Bayer profitierte kaum von einem Klage-Ende wegen Glyphosat in Australien. Kein Wunder: In den USA gehen die Rechtstreitigkeiten weiter.

Auf einen Blick:
  • Die Bayer-Aktie hat sich zuletzt nur wenig auf aktuell 19,70 Euro verbessert
  • Die Beendigung der Glyphosat-Klagen in Australien zeigte kaum Wirkung
  • Möglicher Hintergrund: Die Klagewelle in den USA gegen den Konzern rollt weiter
  • Bayer hofft auf den U. S. Supreme Court – und zieht Vergleichszahlungen in Betracht

Liebe Leserin, lieber Leser,

die vergangenen Handelstage waren für die Aktie von Bayer zweifellos erfreulich. Ausgehend von einem Schlusskurs von 19,32 Euro am 30. Dezember haben sich die Papiere des Pharma- und Agrarkonzerns auf aktuell 19,70 Euro verbessert. Und dennoch ist der Bayer-Aktie ein echter Befreiungsschlag nicht gelungen. Das kommt einigermaßen überraschend, ist dem Konzern doch ein Erfolg in Sachen Glyphosat-Klagen beschieden worden. Allerdings lediglich in Australien. In den USA ist ein Ende der Rechtsstreitigkeiten hingegen noch lange nicht in Sicht.

Keine Sammelklagen gegen Bayer

In Australien ist das anders: Dort hat ein Bundesgericht die Klagen gegen den Konzern wegen Glyphosat beendet, wie vor dem Wochenende bekannt wurde. Das Federal Court of Australia führe den letzten anhängigen Glyphosat-Prozess nicht fort und beende damit die anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu Roundup in Australien, hatte Bayer mitgeteilt. „Diese Entscheidung folgt auf den Sieg des Unternehmens im Fall McNickle vor demselben Gericht.“

  • Dieses habe auf Antrag der Kläger das Verfahren zur Sammelklage gegen Monsanto eingestellt
  • Damit wird es – anders als in den USA – auch künftig keine Sammelklagen in Australien geben

Bayer glaubt an Sicherheit von Glyphosat

McNickle war laut Bayer das erste Roundup-Urteil außerhalb der USA, bei dem es um die Frage ging, ob Glyphosat das Non-Hodgkin Lymphom (NHL) verursacht. Das Gericht habe in einem 322-Seiten-Urteil festgestellt, dass „die Masse der wissenschaftlichen Beweise keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und NHL stützt“. Dieses Ergebnis stimme mit den Bewertungen von Zulassungsbehörden und wissenschaftlichen Untersuchungen weltweit überein, die nach Bayer-Angaben „ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass Glyphosat nicht krebserregend ist“.

Die Krebserkrankung werde nichtsdestotrotz immer wieder bei Verfahren mit Glyphosat in Verbindung gebracht, schreibt der Kölner Stadt-Anzeiger (KStA). Wohl auch ein Grund dafür, dass die Bayer-Aktie auf den Erfolg in Australien kaum reagierte: Allein im letzten Vierteljahr beläuft sich der Abschlag auf etwa ein Viertel. Langfristig ist die Lage noch weitaus düsterer: Vor Beginn der Klagewelle 2018 war die Bayer-Aktie bei weit mehr als 100 Euro gehandelt worden.

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Milliardenverluste nach  Monsanto-Übernahme

„Die Rechtsstreitigkeiten in den USA haben Bayer bereits viele Milliarden Euro gekostet“, heißt es beim KStA. Der Dax -Konzern habe sich „die Probleme mit der über 60 Milliarden US-Dollar teuren Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt“. Konzernchef Bill Anderson versuche derweil mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das auch einen erheblichen Personalabbau im mittleren Management vorsehe, Bayer wieder auf Kurs zu bringen.

Entscheidend aber wird wohl vor allem sein, wie sich die Rechtslage in den USA entwickelt, wo noch tausende Klagen anhängig sind. Bayer setzt nach eigenen Angaben weiterhin auf eine mehrgleisige Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat einzudämmen. Das Unternehmen habe die meisten Prozesse für sich entschieden (15 der jüngsten 22) und werde sich „auf Basis der starken wissenschaftlichen und regulatorischen Beweislage zugunsten der Sicherheit von Glyphosat“, wie man betont, weiterhin vor Gericht verteidigen.

Bayer zieht „Vergleiche in Betracht“

Zudem streben die Leverkusener derzeit eine Überprüfung durch den U.S. Supreme Court an. Dabei geht es laut Bayer um die grundsätzliche Frage, ob sämtliche Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner US-Staaten beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. Derzeit prüfe man, welcher Fall sich dafür am besten eignet, wie es heißt.

In der Zwischenzeit wird Bayer nach eigenen Angaben Vergleiche in Betracht ziehen, „wenn sie im Interesse des Unternehmens sind“, wie man es formuliert. Dass in diesem Zusammenhang weitere Belastungen in Milliardenhöhe auf Bayer zukommen könnten, ist keineswegs auszuschließen.

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