Anleger werden „gescholzt“

Die deutschen Anleger sind „gescholzt“ worden.

Sie wissen nicht, was das heißt? Man zieht ihnen Geld aus der Tasche gegen jedes Recht, nur weil man die Macht hat. Sie zahlen für etwas, was Sie nie erhalten haben!

Ab 2021 heißt es für viele Anleger Steuern zahlen, obwohl sie nichts verdient haben! Aber nicht nur das: diejenigen Anleger, die Gewinne erzielt haben, laufen Gefahr, mehr Steuern zu zahlen als sie überhaupt Erträge hatten!

Eine kleine Änderung des Paragraphen 20 im Einkommenssteuergesetz führt in Zukunft dazu, dass Millionen von Sparern in ihrer selbstbestimmten Anlage Verluste nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro gegen Gewinne rechnen dürfen, wenn sie diese Verluste mit den „falschen“ Anlageinstrumenten erzielt haben.

Denn in Satz 5 des Paragraphen heißt es nun, dass Verluste aus Kapitalvermögen bei Termingeschäften nur noch in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Termingeschäften oder Stillhalteprämien ausgeglichen werden.

Ein Anleger, der z.B. Optionen zur Absicherung seiner Altersvorsorge einsetzt, um seinen Aktienbestand gegen Kursverluste zu versichern, darf nur noch 10.000 Euro dieser Absicherungskosten gegen seine Kursgewinne aufrechnen.

Noch schlimmer trifft es aber Anleger, die Termingeschäfte handeln, zum Beispiel Futures, CFDs oder auch viele strukturierte Produkte wie Optionsscheine etc. Diesen Anlegern wird die Möglichkeit genommen, ihre Verluste mit ihren Gewinnen zu verrechnen. Auch hier gilt die 10.000 Euro Grenze.

Ein Anleger, der z.B. mit Termingeschäften 120.000 Euro Gewinne und 100.000 Euro Verluste erzielt hat, dem verbleiben ohne Steuern zum Ende des Jahres 20.000 Euro Gewinn, auf die bisher die Kapitalertragssteuer von 25% abzuführen war.

Nunmehr kann er gegen seine Gewinne nur noch 10.000 Euro Verluste anrechnen und muss somit statt 20.000 Euro Gewinn einen fiktiven Gewinn von 110.000 Euro versteuern. Bei einem Steuersatz von 25% (ohne Solidaritätszuschlag) führt das zu einer Steuerzahlung von 27.500 Euro, obwohl er de facto nur 20.000 Euro verdient hat.

Dabei handelt es sich keinesfalls um ein konstruiertes Beispiel. Aktive Anleger machen im Laufe des Jahres viele Geschäfte, bei denen es natürlich neben den Gewinntrades auch zu Verlusttrades kommt. Bisher war es einfach nur wichtig, mehr zu gewinnen als zu verlieren. Jetzt dürfen diese Anleger nicht mehr als 10.000 Euro verlieren, wollen sie nicht in eine Steuerfalle tappen.

Klingt das für Sie absurd? Eigentlich wollte der deutsche Finanzminister zum Ende seiner Amtszeit noch einmal den ganz großen Wurf machen. Mit der Verzweiflung eines um sich schlagenden Ertrinkenden krallt er sich nochmal eine starke Schulter, die er belasten kann, um einen letzten Schlag gegen seinen Lieblingsfeind, den Spekulanten, zu erzielen und zieht damit den selbstbestimmten Anleger unter Wasser und nimmt ihm alle Luft zu atmen.

Denn die Gesetzesänderung trifft nur Privatpersonen! Kapitalgesellschaften können weiterhin spekulieren wie sie wollen, klar, denn diese würden Deutschland sofort den Rücken zudrehen und das Land verlassen.  Das Gesetz trifft also genau diejenigen, die sich am schlechtesten wehren können. Böse Absicht? Dilettantisches Versehen? Jedenfalls trifft Olaf Scholz den Falschen. Der private Anleger hatte sicherlich nichts mit der Finanzkrise 2009 zu tun. Olaf Scholz will Spekulanten treffen und erschießt die Anleger.

Neben der geplanten Finanztransaktionssteuer versucht er quasi per Steuergesetz dem privaten Anleger das Spekulieren zu verbieten. Denn in seiner Weisheit glaubt er erkannt zu haben: Spekulation ist böse und erst recht nichts für den normalen Anleger.

Dass dieser heutzutage durchaus selbstbestimmt auch komplexere Strategien als das von Scholz bevorzugte Sparbuch für seine Altersvorsorge einsetzt und nebenbei mit seinen Spekulationen Jahr für Jahr bereits 25% plus Solidaritätszuschlag in die deutschen Steuerkassen spült, scheint Olaf Scholz egal zu sein.

Längst sind viele Anleger geübt darin, mit Derivaten ihre Depots abzusichern oder mit attraktiven Stillhalteprämien zusätzliche Erträge auf ihre Aktien zu generieren. Scholz hält das scheinbar für zu gefährlich, anders ist das Gesetz nicht zu erklären. Warum man plötzlich tatsächliche Verluste nicht mehr gegen Gewinne aufrechnen darf und fiktive Gewinne versteuern muss, bleibt unklar.

Dass diese Praxis gegen das Grundgesetz verstößt, scheint dem Ministerium auch egal zu sein. Es ist eine neue „Scholzastik“, eine göttliche Weltordnung mit der sich der Finanzminister über das Grundgesetz erhebt. Während im Artikel 3 unserer Verfassung noch alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, hat Herr Scholz entschieden, dass bestimmte Typen von Anlegern ruhig mehr Steuern zahlen können als sie gewonnen haben, bzw. sogar auf Verluste Steuern zahlen. Dass es auch nicht mehr darauf ankommt, wieviel jemand verdient, sondern womit er sein Geld verdient! Woher kommt die Idee? Olaf Scholz will scheinbar die Menschen vor sich selbst schützen, sie nicht frei entschieden lassen, ob sie ihr Depot mit Optionen absichern, welche Strategie sie selbst für sinnvoll erachten, sondern er steuert sie dahin, dass niemand mehr, der bei Verstand ist, als Privatanleger ein Derivat in sein Portfolio aufnimmt.

Warum verstößt der Zusatz im Paragraphen 20 gegen Artikel 3 des Grundgesetzes? Wenn alle Menschen gleich vor dem Gesetz sind, müssen sie auch gleich besteuert werden. Zumindest gleich nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Der Gleichheitssatz führt dazu, dass alle Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wer viel verdient zahlt mehr, wer wenig verdient keine oder geringe Steuern.

Diese Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist aber nicht mehr gegeben. Denn ein Trader, der mit 10 Geschäften jeweils 2.000 Euro Gewinn macht und somit einen zu versteuernden Gesamtgewinn von 20.000 Euro hat, wird nun anders besteuert als jemand, der mit 10 Geschäften auch 20.000 Euro Gewinn macht, aber dazu 8 Mal 12.500 (= 100.000) Euro gewonnen und zweimal 40.000 Euro (=  80.000) verloren hat (100.000 – 80.000 = 20.000 Euro Gewinn).

Beide haben 20.000 Euro verdient, aber dem einen verbleiben nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuern 15.000 Euro, der andere zahlt 22.500 Euro Steuern und realisiert so einen Verlust von 2.500 Euro nach Steuern.

Es kommt also nicht mehr darauf an, wieviel jemand tatsächlich verdient hat, sondern darauf, wie er sein Geld verdient hat. Wer Glück hatte und nur Gewinngeschäfte gemacht hat, wird anders besteuert als derjenige, der Pech hatte und neben seinen Gewinnen auch Verluste gemacht hat, die mehr als 10.000 Euro betragen, obwohl beide am Ende des Jahres den gleichen Gewinn haben.

Wenn nicht mehr nach Leistungsfähigkeit besteuert wird, ist das ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes!

Nun muss man fairerweise erwähnen, dass es unterschiedliche Lesarten des neuen Gesetzes gibt. Allein das ist ein Hinweis darauf, wie dilettantisch dieses Gesetz ist. Denn während die einen Steuerexperten davon ausgehen, dass eine unterjährige Verrechnung von Verlusten weiterhin möglich sei, nur nicht mehr zeitnah, sondern erst bei der Einkommenssteuererklärung, sind sich andere Experten sicher, dass selbst diese Möglichkeit der Verlustverrechnung dem Anleger nicht mehr gegeben ist. Ein einmal erzielter Verlust kann nur noch in Höhe von 10.000 Euro im nächsten Jahr angerechnet werden. Das Gesetz sieht vor, dass höhere Verluste auf die weiteren zukünftigen Jahre verteilt werden müssen, die 10.000 Euro Anrechnungsgrenze bleibt aber bestehen.

Wer also 100.000 Euro verliert braucht mindestens 10 Jahre, um die Verluste gegen Gewinne zu verrechnen und darf natürlich in den nächsten 10 Jahren keine weiteren Verluste machen.

Aber selbst ein unterjähriger Verlust, der erst mit der Einkommenssteuer verrechnet werden darf, also meist mehr als 12 Monate nachdem er entstanden ist, wird zu empfindlichen Liquiditätsverlusten in den Depots führen und so ein vernünftiges Risikomanagement unmöglich machen. Denn wenn jeder Gewinn mit 25% an der Quelle von der Depotbank versteuert wird, Verluste aber nicht berücksichtigt werden, bleibt dem Anleger und Trader zum Ende des Jahres kaum noch Liquidität, um seine Geschäfte zu tätigen.

Anleger werden sich von deutschen Banken abwenden und ins Ausland abwandern.

Auch wenn das Gesetz verfassungswidrig ist, darauf zu hoffen, dass es schon bald wieder einkassiert wird, kostet Zeit. Schon andere nicht mit unserer Verfassung konforme Steuergesetze, wie die Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften 1997/ 1998 oder die Vermögenssteuer brauchten sehr lange Zeit, bis sie in Karlsruhe zugunsten der Anleger entschieden wurden. Anleger können sich hier auf 3 – 8 Jahre einstellen.

Natürlich ist die Aufregung bei den Anlegern groß und mittlerweile hat es die Gesetzesänderung auch auf die Wirtschaftsseiten der großen Tageszeitungen geschafft. Die „Welt“ berichtete ausführlich am Sonntag, den 19. Januar. Das Thema nimmt gerade erst an Fahrt auf und dürfte noch zu allerlei Diskussion führen.

Es ist nicht so, als ob der private Anleger und Trader sich nicht auch wehren kann. Auch ihm wird es freistehen, seine Geschäfte künftig über eine eigene Kapitalgesellschaft abzuwickeln. Das muss nicht zu seinem Nachteil sein. Je nach individueller Steuersituation kann er nämlich dann auch sämtliche Kosten weit über die übliche Werbungskostenpauschale des Einkommenssteuergesetzes hinaus gegen seine Gewinne geltend machen. Dazu zählen Kursgebühren, Kosten für Aus- und Weiterbildung, sein Büro und mehr. Dazu ist allerdings eine individuelle Steuerberatung von einem Experten unerlässlich.

Die Situation ist nicht ganz hoffnungslos. Nur wirbelt diese Steueränderung unnötigerweise so viel Staub auf, dass man sich durchaus fragen kann, wohin soll das führen, wenn Gesetze dilettantisch formuliert sind, gegen das Grundgesetz verstoßen und dennoch verabschiedet werden. Für einen demokratischen Staat ist es wichtig, dass der Bürger sich auf eine solide Gesetzgebung verlassen kann, die den Regeln des Grundgesetzes entspricht, gerecht ist und so klar formuliert, dass man sie auch versteht, wenn man kein Steuerexperte ist. Und wenn das nicht gegeben ist, zumindest die Steuerberater und Experten verstehen, was genau mit dem Gesetz gemeint ist.

Nichts von alledem trifft hier zu. Selbst das Ministerium verunsicherte Anfang Januar die Anleger weiter mit unterschiedlichen Aussagen zur Interpretation der Steueränderung, wie die Internetseite „Meetingpoint-Brandenburg“ in einem Bericht zu dem Thema mitteilte.

Die Unsicherheit bleibt groß, während zumindest Benjamin Franklin weiter mit seiner Aussage Recht behält, dass nur zwei Dinge auf der Welt sicher sein: Der Tod und die Steuer.

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