Seit Jahresbeginn sind Drittlandhändler dazu verpflichtet, Online-Markplätzen einen Nachweis über die steuerliche Registrierung in Deutschland bzw. der EU vorzulegen. Geschieht dies nicht, können die Plattformbetreiber für die Steuerschuld der Händler haftbar gemacht werden. Die neue gesetzliche Regelung war wegen massivem Umsatzsteuerbetrug durch Drittlandhändler – insbesondere aus China – erlassen worden.
Vor allem Amazons Handelsplattform, der sogenannte „Marketplace“, war in der Vergangenheit immer wieder durch entsprechende Steuerbetrügereien aufgefallen. Kein Wunder also, dass Amazon angesichts der neuen Regelung, die für den Konzern mitunter teuer werden könnte, nun offenbar ernst gemacht hat. Dies geht aus einem Bericht des Online-Portals „Wortfilter“ hervor, der sich unter anderem auf Angaben des Rechtsanwalts Jörg Brettschneider stützt.
Amazon blockiert Lagerbestände und sperrt Konten
Dieser vertritt demnach viele chinesische Händler in Deutschland, die ihn nun offenbar auf die Sperrung von Lagerbeständen aufmerksam gemacht haben. „Amazon hat heute FBA-Lagerbestände [von Amazons Versandzentren abgewickelte Waren, Anm.d.A.] von Händlern aus der V.R. China blockiert, die keine UStID und Bescheinigung nach § 22f UStG vorlegen können“, hatte Brettschneider auf Twitter geschrieben.
Der US-Konzern beschränkt sich laut dem „Wortfilter“-Bericht allerdings nicht nur auf die Blockade von Händlerwaren, sondern sperrt offenbar auch gleich deren Amazon-Accounts, wie mittlerweile auch aus etlichen weiteren Twitter-Meldungen hervorgeht.
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