Amazon-Aktie: Auf den Konzern rollt ein Desaster zu!

Kartellwächter setzen Amazon in Europa wegen mutmaßlicher Absprachen mit Apple immer mehr unter Druck. Nun wird es für den Konzern auch in Deutschland brenzlig.

Es war ein Paukenschlag, der Amazon wieder einmal ins Mark traf: Die italienischen Wettbewerbshüter hatten im November den E-Commerce-Riesen zu einem Bußgeld von 68,7 Millionen Euro verdonnert.

Die Begründung: Amazon bevorzuge auf seinem Online-Marktplatz Markenhersteller wie Apple. Demnach hat Amazon spezielle Vereinbarungen mit diesen potenten Partnern geschlossen.

Klar: Ein Bußgeld in Höhe von knapp 70 Millionen Euro ist für Amazon nicht wirklich dramatisch. Doch der Entscheid der Kartellbehörde aus Italien könnte sich zu einem Präzedenzfall entwickeln, der viele weitere ähnlich gelagerte Forderungen nach sich ziehen dürfte.

Bundeskartellamt untersucht ebenfalls Absprachen zwischen Amazon und Apple

Nun auch in Deutschland: Laut einem Medienbericht prüft derzeit das Bundeskartellamt ebenfalls mögliche Sonderabsprachen von Amazon mit bekannten Marken.

„Wir prüfen derzeit unter anderem, ob es eine Zusammenarbeit von Amazon mit Markenherstellern wie Apple gibt, die Dritthändler benachteiligt“, so Kartellamts-Chef Andreas Mundt gegenüber der Tageszeitung „Rheinische Post“. Amazon könnte also noch mehr teurer Gegenwind bevorstehen.

Italiens Zorn auf Amazon

Zur Einordnung: Neben den 68,7 Millionen Euro, die Amazon für die Absprachen beim Verkauf von Apple- und Beats-Produkten bezahlen muss, will die italienische Kartellbehörde weitere 1,1 Milliarden Euro von dem E-Commerce-Riesen kassieren.

Bei letztere Summe geht es laut der Behörde darum, dass Amazon seine marktbeherrschende Stellung im Online-Handel missbrauche, um konkurrierende Logistikfirmen und Verkäufer zu schaden.

So bevorzuge Amazon auf seiner Plattform jene Händler, die die Versandlogistik des Konzerns nutzten. Dadurch seien diese Anbieter besser sichtbar oder könnten ihre Produkte mit dem Label „Amazon Prime“ anbieten, was von entscheidendem Vorteil sei, konstatierte die italienische Kartellbehörde.

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