Die Prime Deal Days sind mittlerweile zu Ende gegangen, sie haben für Amazon aber noch ein kleines Nachspiel. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg leitete nach eigenen Angaben rechtliche Schritte aufgrund angeblich irreführender Rabattwerbung ein. Vorgeworfen wird Amazon, sich bei Vergleichspreise nicht an europäischen Spielregeln gehalten zu haben.
Verwiesen wird auf einen Fall um den Discounter Aldi. Dort stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September fest, dass als Vergleichspreis stets der niedrigste Preis der letzten 30 Tage genannt werden muss. Laut den Verbraucherschützern hat Amazon bei den Prime Deal Days allerdings die UVP des Herstellers oder Kundendurchschnittspreise angesetzt, um seine Rabatte anzupreisen.
Amazon ist sich keiner Schuld bewusst
Gegenüber „teltarif.de“ reagierte Amazon bereits auf die Vorwürfe und wies diese entschieden zurück. Einer Sprecherin zufolge beziehe die Entscheidung des EuGH sich auf eine andere Fallkonstellation. Der Online-Händler selbst setze alles daran, Kunden niedrige Preise und eine möglichst große Auswahl zu bieten, halte sich dabei aber an Branchenstandards sowie alle geltenden Gesetze.
Es lässt sich wohl nur abwarten, die die Richter das Ganze letztlich beurteilen mögen. Für die Anleger ist das Thema nur beiläufig interessant, da Amazon selbst im schlimmsten Fall keine allzu großen Konsequenzen drohen. Einzig der Ruf dürfte etwas leiden, was in diesen schnelllebigen Zeiten aber auch recht schnell in Vergessenheit geraten dürfte.
Die Amazon-Aktie kann sich sehen lassen
Amazon Aktie Chart
Dem Aufwärtstrend an der Börse steht das Thema kaum weiter im Weg. Jener setzte sich hierzulande am Montagmorgen fort, wenn auch nicht unbedingt in einem atemberaubenden Tempo. Bis zum Vormittag konnte die Amazon-Aktie sich um 0,3 Prozent bis auf 173,08 Euro verbessern. Im Fokus der Anteilseigner stehen in erster Linie die Themen Cloud und KI, wo Amazon heute mit Abstand sein größtes Wachstum erzielt.
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