Allianz PKV: Ein Geschenk?

Auch Mitglieder der bKV können bei der Allianz PKV künftig Angebote zusätzlicher Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Ob sich das lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen.

Die Allianz PKV verkündete kürzlich, die Leistungen für Mitglieder der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) um die Assistance-Services zu erweitern. Jene sollen ab sofort allen Arbeitgebern offenstehen, welche die zusätzlichen Leistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit entsprechend an die eigenen Angestellten weitergeben können. Inkludiert ist unter anderem eine 24-Stunden-Hotline sowie die Organisation von Haushalt und psychologische Unterstützung für alle, die auf Pflege angewiesen sind.

Im Fall der Fälle gibt es außerdem eine Garantie dafür, dass binnen 24 Stunden ein Platz in einem Pflegeheim gefunden wird. Damit soll in jedem Fall für eine adäquate Behandlung von Betroffenen gesorgt sein, auch dann, wenn es keine Angehörigen gibt oder die sich um die Pflege schlicht nicht ausreichend kümmern können. Grundsätzlich soll die Fürsorge in allen Fragen weiterhelfen, die in irgendeiner Form mit dem Thema Pflege zusammenhängen. Das soll Versicherten nicht zuletzt dabei helfen, im Ernstfall den Überblick zu behalten und nicht aus Unwissen falsche Entscheidungen zu treffen.

Wer bezahlt das alles?

Nicht geredet wurde bei dem Ganzen davon, wie sich das Ganze auf die Beiträge der Versicherten auswirken wird und ob es dahingehend überhaupt Unterschiede geben wird. In Ermangelung der entsprechenden Informationen konnte der Autor dieser Zeilen nicht nachprüfen, ob Arbeitnehmer mit höheren monatlichen Beiträgen in der bKV zu rechnen haben, sollte der Arbeitgeber das neue Angebot der Allianz PKV in Anspruch nehmen.

Es ist aber davon auszugehen, dass die Allianz PKV die zusätzlichen Pflegeleistungen nicht nur aus reiner Nächstenliebe anbietet und so können Beitragsanpassungen in einigen Fällen bei der bKV kaum ausgeschlossen werden. Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, haben Betroffene kaum, denn klassischerweise entscheidet der Arbeitgeber in solchen Fällen über Leistungen. Natürlich steht es Arbeitnehmern aber in jedem Fall frei, die bKV abzulehnen und sich auf eigene Faust um einen Versicherungsschutz zu kümmern. Ob das auch sinnvoll ist, lässt sich aber nur im Einzelfall feststellen.

Augen auf beim PKV Wechsel

Wer dazu einen entsprechenden Vergleich bemüht, sollte nicht allein auf die Kosten ein Auge haben. Mindestens genauso wichtig ist, was ein Versicherer seinen Mitgliedern bietet und ob die Leistungen zu den eigenen Ansprüchen passen. Einen großen Vorteile haben Mitglieder betrieblicher Krankenversicherung aufgrund oftmals fehlender Beiträge für Altersrückstellungen. Das macht es schmerzfrei möglich, zu einem anderen Anbieter zu wechseln und sich dabei so manche Vorteile zu sichern.

Letzterer will jedoch sehr genau ausgesucht werden, denn zumindest bei der aktuellen Gesetzeslage binden sich Versicherungsnehmer faktisch ein Leben lang an den gleichen Versicherer. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist zwar möglich, aufgrund der angesprochenen Altersrückstellungen aber schlicht nicht sinnvoll. Denn jene gehen bei einem neuen Anbieter im Normalfall ganz oder teilweise verloren, was sich auch mit deutlich günstigeren Beiträgen kaum bis gar nicht ausgleichen lässt.

Nach dem Wechsel ist vor dem Wechsel

Wer einen PKV Wechsel erfolgreich vollzogen hat, der sollte sich darauf nicht bis in alle Ewigkeit ausruhen. Das größte Einsparpotenzial haben all jene, welche ihren Tarif alle paar Jahr aufs Neue auf die Probe stellen und im Zweifel zu einem attraktiveren Angebot wechseln. Solche gibt es übrigens nicht nur bei anderen Versicherungen. Jede PKV bietet selbst unzählige unterschiedliche Tarife und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dabei einen zu finden, der günstiger und manchmal sogar gleichzeitig besser ist als der bisherige Vertrag.

Viel beachten müssen Mitglieder der privaten Krankenversicherer bei einem PKV Wechsel ansonsten übrigens nicht. Solange keine zusätzlichen Leistungen gebucht werden, fällt eine Gesundheitsprüfung oder Ähnliches nicht an. Auch Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden, wie es bei einem Wechsel von der GKV in die PKV der Fall ist. Mitglieder in der PKV genießen also die volle Wahlfreiheit und es ist nur zu empfehlen, dieses Privileg auch aktiv zu nutzen und so Monat für Monat bares Geld zu sparen. Gerade bei der aktuellen Inflation macht sich das über die Zeit mit Sicherheit im Geldbeutel bemerkbar.

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