Bei einem Im Jahr 2006 abgeschlossenen Vertrag für eine Riester-Rente senkte die Allianz in zwei Schritten von anfänglich 38,74 Euro je 10.000 Euro Policenwert auf nur noch 30,84 Euro und legte als Rechnungszins 1,25 Prozent statt zuvor 2,75 Prozent zugrunde. Gegen diese einseitige Absenkung der Rentenberechnung gingen Verbraucherschützer rechtlich vor.
Vor dem Landgericht Stuttgart scheiterten sie damit zwar noch. Nun konnte beim Oberlandesgericht Stuttgart aber ein Erfolg errungen werden. Dort wurde die entsprechende Klausel als unwirksam tituliert. Wie auch die Kläger störten die Richter sich unter anderem daran, dass die Allianz zwar eine Reduzierung der Rente bei gesunkenen Renditen vorsieht, nicht jedoch Anpassungen in die andere Richtung in besseren Zeiten.
Die Allianz prüft ihre Möglichkeiten
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Allianz bleibt die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Revision zu gehen. Ob es dazu kommen wird, ist noch nicht festgelegt. Die Tochter Allianz Leben möchte das Urteil genau auswerten und prüfen, ob gerichtliche Schritte gegen das Urteil getroffen werden.
Die Anleger zeigen sich recht unbeeindruckt. Die Allianz-Aktie erlebte heute Morgen kaum nennenswerte Verluste und mit 315,20 Euro am Vormittag notiert das Papier weiterhin auf sehr hohem Niveau. Vor Gericht erlebte das Unternehmen zwar eine Schlappe, die aber für den Moment verkraftbar und auch noch anfechtbar ist.
Allianz Aktie Chart
Nichts zu meckern
Gut verkraften lassen sich solche Rückschläge natürlich auch, wenn es ansonsten geschäftlich hervorragend läuft, und genau das lässt sich bei der Allianz derzeit behaupten. Nicht ohne Grund notiert die Aktie rund 27 Prozent höher als noch vor zwölf Monaten. Zumindest aus charttechnischer Sicht ist der Aufwärtstrend bislang ungebrochen.
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