Wer voriges Jahr bei der ordentlichen Hauptversammlung (HV) der 7C Solarparken AG war, der erinnert sich vielleicht daran: Die damals von der HV beschlossene Dividendenausschüttung in Höhe von 11 Cents je Aktie erfolgte aus dem steuerlichen Einlagenkonto. Wer zum Thema steuerliches Einlagenkonto Details wissen möchte, findet dazu im deutschen Recht Angaben: §27 KStG. Vereinfacht gesagt, unterliegt eine solche Dividendenzahlung – wie 2019 bei 7C Solarparken laut deren Angaben erfolgt – nicht der Besteuerung in Deutschland, sofern es sich um inländische Aktionäre handelt.
7C Solarparken Aktie: 12-Monats-Performance im Bereich von +40%
Also ist die Dividende steuerfrei, das klingt doch gut, oder? In der Tat – bei der Ausschüttung der entsprechenden Dividende von 7C Solarparken 2019 erfolgte demnach kein Abzug von Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlag. So weit, so gut. Den die Ausschüttung wurde laut 7C Solarparken steuerlich gesehen als „Rückgewähr von Einlagen“ betrachtet. Damit ist aus Aktionärssicht aber auch ein Nachteil verbunden: Denn „nach Auffassung der Finanzverwaltung“ mindert eine solche Dividendenzahlung die Anschaffungskosten der Aktien. Wer die Aktien später verkauft, der wird so eventuell einen höheren Kursgewinn erzielen, den es dann zu versteuern gilt. Ob 7C Solarparken auch 2020 wieder eine Dividende aus dem steuerlichen Anlagenkonto ausschütten wird, wird voraussichtlich die kommende HV der Gesellschaft zeigen.
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